ÿþADOBE AUDITION Software-Lizenzvertrag NUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: (a) VERWENDUNG GEMÄSS ZIFFER 2; (b) ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ZIFFER 4; (c) GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6 UND 7; (d) HAFTUNG GEMÄSS ZIFFER 8 UND BESONDERE AUSNAHMEN IN ZIFFER 14. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN UND JEDER JURISTISCHEN PERSON, DIE DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND FÜR DIE SIE GENUTZT WIRD, GEGENÜBER EINKLAGBAR: Z. B., SOFERN EINSCHLÄGIG, IHREM ARBEITGEBER GEGENÜBER. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIE SOFTWARE NICHT. BESUCHEN SIE DIE WEBSITE HTTP://WWW.ADOBE.COM FÜR DIE BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DER SOFTWARE GEGEN RÜCKVERGÜTUNG. Möglicherweise besteht zwischen Ihnen und Adobe direkt ein weiterer schriftlicher Vertrag (z.B. ein Mehrfachlizenzvertrag - "Volume License"), der diesen Vertrag ganz oder teilweise ergänzt oder ersetzt. Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen Adobe und ihren Lieferanten zu. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Adobe erlaubt Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen, die Software zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, zu verwenden oder auf sonstige Weise von der Funktionalität und dem geistigen Eigentum der Software zu profitieren. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu finden Sie typischerweise in Form eines separaten Lizenzvertrags oder in der solchen Produkten beigefügten "Read-Me"-Datei. DIE SOFTWARE ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE PRODUKTAKTIVIERUNG UND ANDERE TECHNOLOGIE, DIE UNERLAUBTES KOPIEREN VERHINDERN. DIE AKTIVIERUNGSTECHNOLOGIE KANN IHRE VERWENDUNG DER SOFTWARE BEHINDERN, SOFERN SIE NICHT DEN IN DER SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION BESCHRIEBENEN AKTIVIERUNGSPROZESS BEFOLGEN. Besuchen Sie die Website http://www.adobe.com für Informationen über Produktaktivierung. 1. Definitionen. "Adobe" steht für Adobe Systems Incorporated, eine Delaware-Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA, wenn Abschnitt 10(a) dieses Vertrags Anwendung findet; in anderen Fällen steht "Adobe" für Adobe Systems Software Ireland Limited, Unit 3100, Lake Drive, City West Campus, Saggart D24, Republik Irland, eine Gesellschaft nach den Gesetzen Irlands und ein Konzernunternehmen und Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated. "Computer" steht für ein Computergerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. "Internes Netzwerk" steht für eine private, geschützte Netzwerkquelle, die nur Arbeitnehmern und einzelnen Vertragspartnern (das heisst zeitweilig beschäftigten Arbeitnehmern) einer genau bezeichneten Gesellschaft oder einer anderen Geschäftseinheit zugänglich ist. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder etwaige andere gemeinschaftliche Netzwerke, die öffentlich zugänglich sind, insbesondere Mitgliedschaften oder auf Abonnement beruhende Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Adobe gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz -- "Volume License") festgelegt ist. "Software" umfasst (a) die gesamte Information, mit der dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören insbesondere (i) Softwaredateien und andere Computerinformation von Adobe oder Dritten; (ii) Muster und Bestandsfotografien, Bilder, Audio-, Clipart und andere künstlerische Werke (die "Bestandsdateien"); (iii) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial und -dateien (die "Dokumentation"); sowie (iv) Schrifttypen; und (b) alle modifizierten Versionen und Kopien von sowie alle Updates, Upgrades und Ergänzungen zu solcher Information, die Ihnen von Adobe gleich zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, soweit dies nicht unter einem separaten Vertrag geschieht (im weiteren zusammenfassend "Updates"). 2. Softwarelizenz. Solange Sie die Software von Adobe oder einem seiner berechtigten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrages einhalten, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und für die dort beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Siehe Ziffer 14 für besondere Bestimmungen in bezug auf bestimmte Komponenten. 2.1 Allgemeine Verwendung. Sie dürfen eine Kopie der Software auf kompatiblen Computern bis zur Zulässigen Anzahl installieren und verwenden; oder 2.2 Servereinsatz. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Internen Netzwerks installieren, um die Software auf Computern bis zur Zulässigen Anzahl innerhalb des gleichen Internen Netzwerks herunterzuladen und zu installieren, oder 2.3 Serververwendung. Sie dürfen eine Kopie der Software auf dem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Internen Netzwerks zu dem Zweck installieren, die Software mittels Befehlen, Daten oder Anweisungen (z. B. Skripten) von anderen Computern aus innerhalb desselben Internen Netzwerks zu verwenden, unter der Voraussetzung, dass die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), denen die Verwendung der Software auf dem Dateiserver eines Computers gestattet ist, die Zulässige Anzahl nicht überschreitet. Jede andere Verwendung der Software in einem Netzwerk ist unzulässig, einschließlich der direkten Verwendung oder der Verwendung über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen anderen Computer, der nicht Teil des Internen Netzwerks ist, der Verwendung für Internet- oder Web-Host-Dienste oder der Verwendung durch Nutzer, die zur Verwendung dieser Kopie der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt sind; und 2.4 Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern. Zusätzlich zu der in den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 erlaubten Kopie, darf der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, eine zweite Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder auf einem in seinem Heim befindlichen Computer erstellen. Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer. 2.5 Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, daß diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Ziffer 4.4 dieses Vertrages übertragen. 2.6 Bestandsdateien. Soweit in den "Read-Me"-Dateien der Bestandsdateien, die ggf. besonderen Rechten und Einschränkungen unterliegen, nicht anders erläutert, dürfen Sie die Bestandsdateien darstellen, modifizieren, vervielfältigen und vertreiben. Sie dürfen die Bestandsdateien allerdings nicht einzeln vertreiben (das heißt in Fällen, bei denen diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen). Bestandsdateien dürfen nicht für die Herstellung von beleidigendem, verleumderischem, betrügerischem, obszönem oder pornographischem Material verwendet werden. Sie dürfen auch nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist. Sie haben keinen Anspruch auf Marken- und Zeichenrechte hinsichtlich Bestandsdateien oder Ableitungen davon. 2.7 Verbreitung von MP3- oder mp3PRO-Inhalten. Durch die Bereitstellung der Software wird weder eine Lizenz übertragen noch das Recht eingeräumt, MP3-codierte oder mp3PRO-codierte Daten über Gewinn bringende Übertragungssysteme (terrestrische, Satelliten-, Kabel und/oder andere Vertriebskanäle), Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/oder andere Netzwerke), andere Inhaltsvertriebssysteme (Pay-Audio- oder Audio-on-demand-Anwendungen und ähnliches) oder auf physischen Medien (CDs, DVDs, Halbleiterchips, Festplatten, Speicherkarten und ähnliches) zu verbreiten. Für diese Verwendungszwecke ist eine separate Lizenz erforderlich. Weitere Details finden Sie unter: http://mp3licensing.com. 3. Rechte an Geistigem Eigentum. Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen, gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software, und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Adobe und ihren Lieferanten vorbehalten. 4. Einschränkungen. 4.1 Schutzvermerke. Das Kopieren der Software, außer in den in Ziffer 2 und 14 aufgeführten Fällen, ist nicht gestattet. Jede zulässige von Ihnen erstellte Kopie der Software muss die gleichen urheber- und anderen schutzrechtlichen Vermerke aufweisen, die in oder auf der Software erscheinen. 4.2 Keine Änderungen. Sofern nicht gemäß Ziffer 14.7 gestattet, ist Ihnen das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software nicht gestattet. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, um Interoperabilität mit der Software herzustellen. 4.3 Keine Entbündelung. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Nichtsdestoweniger wurde die Software als einzelnes Produkt entwickelt und Ihnen so zur Verfügung gestellt. Sie darf nur als einzelnes Produkt gemäß Ziffer 2 und 14 auf Computern verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden, jedoch dürfen die Softwarekomponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet. 4.4 Keine Übertragung. SIE DÜRFEN DIE RECHTE AN DER SOFTWARE NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN, VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN NUTZERS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN FÄLLEN. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Seriennummer(n), die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates und früherer Versionen und (iii) alle Kopien der Schrifttypensoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN, DÜRFEN SIE KEINE SCHULUNGS-, VORAB- ODER MUSTERKOPIEN DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN. Vor der Übertragung kann Adobe von Ihnen verlangen, dass Sie und der Empfänger schriftlich die Einhaltung dieses Vertrages bestätigen, Adobe Information über Sie beide zukommen lassen und Endnutzer der Software registrieren lassen. Planen Sie 4 bis 6 Wochen für die Übertragung. Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/support/main.html oder kontaktieren Sie den Adobe-Kundendienst für weitere Information. 5. Updates. Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Alle Upgrades und Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version der Software verzichten. In Ausnahmefällen dürfen Sie eine vorherige Version der Software nach Erhalt des Upgrades oder Updates auf Ihrem Computer weiterverwenden, jedoch nur um Ihnen die Umstellung auf das Upgrade oder Update zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass das Upgrade oder Update und die vorherige Version auf demselben Computer installiert sind. Upgrades und Updates müssen Ihnen durch Adobe zu zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen lizenziert werden. 6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in Ziffer 14 nicht anders dargelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software auf Computern gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, VOR- ODER TESTVERSIONEN (BETA), STARTSOFTWARE, BEWERTUNGEN, PRODUKT-SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN ("NOT FOR RESALE -- NFR") DER SOFTWARE ODER WEBSITES, ONLINE DIENSTE ODER ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (siehe Ziffer 14). Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzerngesellschaften und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. Weitere Informationen zur Gewährleistung, so vorhanden, entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung. 7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG, DIE ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN GEWÄHREN UND STELLT DEN EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AN ADOBE, ADOBES KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER IHRE LIEFERANTEN BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DAR. ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN UND LIEFERANTEN STELLEN DIE SOFTWARE UND DEN ZUGANG ZU SÄMTLICHEN WEBSITES, ONLINE-DIENSTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN "WIE BESEHEN" UND MIT ALLEN MÄNGELN ZUR VERFÜGUNG UND SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. AUSGENOMMEN HIERVON IST VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG ODER ZUSICHERUNG, DIE AUFGRUND NATIONALER GESETZE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER DARF. Die Bedingungen der Ziffer 7 und Ziffer 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet davon, aus welchem Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrags noch weiter verwendet werden dürfte bzw. dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrags verlängert würden. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. MIT AUSNAHME DER AUSSCHLIESSLICHEN OBEN BESCHRIEBENEN RECHTSBEHELFE UND SOFERN NICHT ABWEICHEND IN ZIFFER 14 GEREGELT, ÜBERNEHMEN ADOBE UND IHRE LIEFERANTEN KEINE HAFTUNG FÜR VERLUST, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, SCHÄDEN, DIE AUS BETRIEBSSTILLSTAND HERRÜHREN, PERSONENSCHÄDEN ODER MANGELNDE SORGFALT ODER ANSPRÜCHE DRITTER , AUCH WENN EIN VERTRETER VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND IHREN KONZERNGESELLSCHAFTEN UND LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER GEGEBENENFALLS FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. DIESE BESCHRÄNKUNG FINDET AUCH IM FALLE EINER GRUNDLEGENDEN UND WESENTLICHEN VERLETZUNG ODER IM FALL EINES GRUNDLEGENDEN ODER WESENTLICHEN VERTRAGSVERSTOSSES ANWENDUNG. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen ihrer Konzerngesellschaften und Lieferanten nur zum Zweck der Ablehnung, des Ausschlusses und der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder Haftung, ansonsten aber handelt Adobe nicht im Auftrag ihrer Konzerngesellschaften oder Lieferanten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung. 9. Ausfuhrbestimmungen. Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten. 10. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden materiellen Recht (a) des US-Bundesstaates Kalifornien, wenn Sie eine Softwarelizenz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwerben; (b) Japans, wenn Sie eine Softwarelizenz in Japan, China, Korea oder einem anderen Land in Südostasien erwerben, in denen alle offiziellen Sprachen mit idiographischer Schrift (z. B. Hanzi, Kanjji oder Hanja) und/oder anderen Schriften mit gleicher oder ähnlicher Struktur (z. B. Hangul oder Kana) geschrieben werden; (c) Englands, wenn Sie eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der o. g. Länder kaufen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); Tokyo District Court, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die zuständigen Gerichte in London, England (bei Anwendbarkeit englischen Rechts). Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. 11. Allgemeine Bestimmungen. Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Für Verbraucher in Neuseeland, die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten, unterliegt dieser Vertrag beispielsweise den Bestimmungen des "Consumer Guarantees Act". Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Vertrages ist nur die englische Version dieses Vertrages gültig. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Adobe bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software. 12. Hinweis für Endnutzer der Regierung der Vereinigten Staaten. 12.1 "Commercial Items". Die Software und das Begleitmaterial sind Handelswaren ("Commercial Item(s)") im Sinne von 48 C.F.R. section 2.101, bestehend aus kommerzieller Computersoftware ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware ("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von 48 C.F.R. section 12.212 bzw. 48 C.F.R. section 227.7202. Gemäß 48 C.F.R. section 12.212 bzw. 48 C.F.R. sectionsection 227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und das Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware für Endnutzer der Regierung der Vereinigten Staaten (a) nur als Handelswaren und (b) nur mit jenen Rechten zur Verfügung gestellt, die allen anderen Endnutzern gewährt werden, gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags für Endnutzer von Adobe. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Gesetzen zum Urheberrecht der Vereinigten Staaten vorbehalten. Adobe Systems Incorporated, 345 Park Avenue, San Jose, CA 95110-2704, USA. 12.2 Lizenzierung von Adobe-Technologie durch US-Regierungsbehörden. Sie verpflichten sich, bei der Lizenzierung von Adobe-Software für US-Regierungsbehörden oder zugehörigen Auftragnehmern in Einklang mit den Bestimmungen gemäß 48 C.F.R. section 12.212 (für Zivilbehörden) und 48 C.F.R. sectionsection227-7202-1 und 227-7202-4 (für das Verteidigungsministerium) zu handeln. Für Endnutzer der Regierung der Vereinigten Staaten verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen der Executive Order 11246, einschließlich Ergänzungen, Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie den Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen. 13. Erfüllung des Lizenzvertrags. Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen sind hiermit verpflichtet, nach Aufforderung von Adobe oder ihrem bevollmächtigten Vertreter innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software von Adobe zum Zeitpunkt der Anfrage gemäß den Bestimmungen gültiger Adobe-Lizenzen erfolgt. 14. Besondere Bestimmungen und Ausnahmen. Diese Ziffer enthält besondere Bestimmungen in bezug auf bestimmten Komponenten der Software sowie beschränkte Ausnahmen zu den obigen Vertragsbedingungen. Soweit Regelungen in dieser Ziffer in Widerspruch mit anderen Bedingungen dieses Vertrages stehen, genießen die Regelungen dieser Ziffer Vorrang. 14.1 Beschränkte Gewährleistung für Nutzer in Deutschland und Österreich. Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben haben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, findet Ziffer 6 keine Anwendung. Adobe gewährleistet stattdessen nach Erhalt der Software für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen ("die vereinbarten Funktionen") bereitstellt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Die in dieser Ziffer erwähnte "Gewährleistungsfrist" beträgt ein (1) Jahr für Geschäftskunden und zwei (2) Jahre für Privatkunden. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE IHNEN KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE, BEISPIELSWEISE UPDATES, VORAB- ODER TESTVERSIONEN, STARTSOFTWARE, PRODUKT-SAMPLER ODER UNVERKÄUFLICHE MUSTERKOPIEN ("NFR") DER SOFTWARE ODER SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, WEBSITES, ONLINE DIENSTE, ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software auf unsere Kosten während des beschränkten Garantiezeitraums unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, bei dem Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen abweichen, ist Adobe dazu berechtigt, die Software -- im Wege der Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen -- zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zur Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag (Rücktritt) berechtigt. Für weitere Informationen zur Gewährleistung setzen Sie sich bitte mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung. 14.2 Haftungsbeschränkung für Nutzer in Deutschland und Österreich. 14.2.1 Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, findet Ziffer 8 keine Anwendung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 14.2.2 ist die gesetzliche Haftung von Adobe und ihren Konzerngesellschaften stattdessen auf folgende Punkte beschränkt: (i) Adobe und ihre Konzerngesellschaften übernehmen die Haftung nur bis zur Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags typischerweise vorhersehbaren Schadens hinsichtlich denjenigen Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren; und (ii) Adobe und ihre Konzerngesellschaften haften nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung unerheblicher Vertragspflichten beruhen. 14.2.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für die unabdingbare gesetzliche Haftung, insbesondere die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund einer ausdrücklichen Garantie oder die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden. 14.2.3 Sie sind vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten. 14.3 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt ("Vorabversionssoftware"), gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Bei der Vorabversionssoftware handelt es sich um eine Vorabversion, die nicht das endgültige Produkt von Adobe darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise wird Adobe die Vorabversionssoftware nie kommerziell öffentlich anbieten. Wenn Sie die Vorabversionssoftware gemäß eines gesonderten schriftlichen Vertrags erhalten haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Adobe Systems Incorporated (Adobe Systems Incorporated Serial Agreement for Unreleased Products), unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie müssen alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet, vernichten oder zurückgeben. IHRE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE AUF VORABVERSIONSSOFTWARE ANWENDUNG FINDEN. 14.4 Testversionen, Produkt-Sampler, Musterkopien (NFR), Zusätzliche Bedingungen. Wenn die Software eine Testversion, Startsoftware, ein Produkt-Sampler oder eine Musterkopie (NFR) ("Testversionssoftware") ist, gelten die Bestimmungen der folgenden Ziffer. Die Testversionen können beschränkte Funktionalitäten enthalten und sind nur zu Demonstrations- und Testzwecken und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt. SIE VERWENDEN TESTVERSIONEN AUF IHR EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE AUF TESTVERSIONEN ANWENDUNG FINDEN. 14.5 Software mit zeitlich beschränkter Funktionalität (Time out Software). Sofern die Software eine Version mit zeitlich beschränkter Funktionalität ist wird sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums oder einer bestimmten Anzahl von Starts nach der Installierung aufhören zu funktionieren. Die bestehende Lizenz endet nach diesem Zeitraum oder der Anzahl von Starts sofern sie nicht von Adobe auf Ihren Erwerb einer vollgültigen vertriebenen Lizenz hin verlängert wird. DER ZUGANG ZU SÄMTLICHEN DATEIEN ODER ERGEBNISSEN, DIE MIT SOLCHER SOFTWARE ODER EINEM DAMIT VERBUNDENEN PRODUKT HERGESTELLT WURDEN ERFOLGT ALLEIN AUF IHR RISIKO. 14.6 Software für Bildungseinrichtungen (Educational Software Product). Wenn es sich bei dem im Lieferumfang dieses Vertrags enthaltenen Produkt um Software für Bildungseinrichtungen handelt (d.h. Software, die allein für die Verwendung durch Endnutzer in Bildungseinrichtungen hergestellt und vertrieben wird) dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie im Rahmen der für Sie geltenden Rechtsordnung als Endnutzer in Bildungseinrichtungen gelten ("Educational End User"). Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/education/purchasing um zu prüfen ob dieser Status auf Sie zutrifft. Adressen autorisierter Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Authorized Academic Reseller) in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website http://www.adobe.com/store unter dem Link "Buying Adobe Products Worldwide". 14.7 Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält 14.7.1 dürfen Sie die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem Computer verbundene Endgeräte ausgeben. 14.7.2 Sofern die Zulässige Anzahl an Computern fünf oder weniger beträgt, dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines mit mindestens einem dieser Computer verbundenen Endgerätes herunterladen, damit die Schrifttypensoftware auf diesem Endgerät verbleibt. Ansonsten dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf jeweils ein weiteres Endgerät für jedes Vielfache von fünf innerhalb der Zulässigen Anzahl von Computern herunterladen. 14.7.3 Sie dürfen eine Kopie der Schrifttypen, die Sie für eine bestimmte Datei genutzt haben, zu einem gewerblich genutzten Drucker oder zu einem Servicebüro mitnehmen, und dieses Servicebüro darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung Ihrer Dateien verwenden, vorausgesetzt, das Servicebüro verfügt über eine gültige Lizenz um diese Schrifttypensoftware zu verwenden. 14.7.4 Sie dürfen die Schrifttypensoftware gemäß der folgenden Bedingungen in ein anderes Format zur Nutzung in einem anderen Umfeld konvertieren und installieren: ein Computer, auf dem die konvertierte Schrifttypensoftware genutzt oder installiert wird als ein Computer innerhalb der Zulässigen Anzahl angesehen. Die Nutzung der Schrifttypensoftware, die Sie konvertiert haben, erfolgt im Einklang mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die konvertierte Schrifttypensoftware darf nur für Ihre eigenen gewöhnlichen Geschäftszwecke oder persönliche Zwecke genutzt werden und darf nicht, gleich zu welchem Zweck, vertrieben oder übertragen werden, es sei denn gemäß Ziffer 4.4 dieses Vertrages. 14.7.5 Sie dürfen Kopien der Schrifttypensoftware in Ihre elektronischen Dokumente integrieren um diese zu drucken oder anzusehen. Sofern die Schrifttypensoftware, die Sie integrieren, als "lizenziert für editierbares Integrieren" auf Adobes Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html gekennzeichnet ist, dürfen Sie außerdem auch Kopien dieser Schrifttypensoftware integrieren, um Ihre elektronischen Dokumente zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt. 14.8 Online Dienste 14.8.1 Die Software ist möglicherweise auf Ihren Zugang zu von Adobe oder ihren Konzerngesellschaften oder Lieferanten unterhaltenen Websites, über die Waren, Informationen, Software und Dienste ("Online Dienste") angeboten werden, angewiesen oder erleichtert Ihnen diesen. Ihr Zugang zu und die Nutzung jeder Website bestimmt sich nach den Vertragsbedingungen, Haftungsausschlüssen und Hinweisen, die auf einer solchen Website angebracht sind, z.B. die Nutzungsbedingungen, die unter http://www.adobe.com/misc/copyright.html abgerufen werden können. Adobe kann jederzeit, gleich aus welchem Grund, die Verfügbarkeit jeder Website und jedes Online Dienstes abändern oder einstellen. 14.8.2 Adobe kontrolliert und billigt keine Websites oder Online Dienste von Dritten und übernimmt für diese keine Haftung. Sämtliche Geschäfte zwischen Ihnen und jedem Dritten in Zusammenhang mit einer Website oder einem Online Dienst, einschließlich der Lieferung und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und sämtliche andere Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen in Zusammenhang mit solchem Geschäften betreffen allein Sie und den Dritten. 14.8.3 SOFERN ADOBE, IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER DRITTE NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ETWAS ANDERES VEREINBAREN, NUTZEN SIE DIE WEBSITES UND ONLINE DIENSTE AUF IHR EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE AUF WEBSITES UND ONLINE DIENSTE ANWENDUNG FINDEN. 14.9 "After Effects Professional Render Engine". Sofern die Software die Vollversion von Adobe After Effects Professional enthält, dürfen Sie eine unbeschränkte Anzahl von "Render Engines" auf Computern innerhalb Ihres Internen Netzwerks, das mindestens einen Computer enthält, auf dem die Vollversion der Adobe After Effects Professional Software installiert ist, installieren. Der Begriff "Render Engine" bezeichnet einen installierbaren Teil einer Software die es ermöglicht, "After Effects Projekte" wiederzugeben, die jedoch nicht die gesamte After Effects Nutzerschnittstelle beinhaltet und nicht dazu genutzt werden kann, Projekte zu schaffen oder abzuändern. 14.10 "GoLive Co-Author". Sofern die Software "Adobe Creative Suite" oder "Adobe GoLive" Software enthält und die "GoLive Co-Author" Softwarekomponente beinhaltet, können Sie anstatt eine einzelne Kopie der "GoLive Co-Author" Software mit den anderen Softwarekomponenten gemäss Ziffer 2.1 zu installieren entweder (a) die "GoLive Co-Author" Software auf der Zulässigen Anzahl von Computern, auf denen die anderen Softwarekomponenten nicht installiert sind, installieren und verwenden oder (b) eine Kopie der "GoLive Co-Author" Software an die Zulässige Anzahl von natürlichen oder juristischen Personen zur Installierung und Nutzung durch jede solche natürliche oder juristische Person auf einem Computer vertreiben, vorausgesetzt, dass jede von diesen den Bedingungen dieses Vertrages zustimmt sowie weiteren Bedingungen unter denen Sie eine gültige Lizenz an der Software erworben haben. Solch eine natürliche oder juristische Person ist nicht berechtigt, die "GoLive Co-Author" Software weiter zu vertreiben. Sofern die Software "GoLive Co-Author" Software ist, die Sie auf einer "Stand-alone" Basis erhalten haben (d.h. nicht als Teil von Adobe Creative Suite oder GoLive Software), finden die Bestimmungen dieser Ziffer keine Anwendung. 14.11 "Version Cue" Software. Sofern die Software "Adobe Creative Suite" Software und die "Version Cue" Softwarekomponenten enthält, können Sie, anstatt eine einzelne Kopie der "Version Cue Workspace"-Komponente mit den anderen Komponenten der Software wie unter Ziffer 2.1 gestattet zu installieren und zu verwenden, die "Version Cue Workspace"-Komponente auf einem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Internen Netzwerks, das mindestens einen Computer enthält, auf dem "Adobe Creative Suite" Software installiert ist, installieren. Sie dürfen "Version Cue Workspace" Software ausschließlich für den Zweck verwenden, einen Arbeitsbereich zu betreiben, der nur von Computern des Internen Netzwerks zugänglich ist. Keine andere Verwendung in Netzwerken ist gestattet, insbesondere keine Unterstützung von Internet oder Web-basierten Arbeitsgruppen oder Diensten. 14.12 Zertifizierte Dokumente. Sofern die Software es Ihnen ermöglicht, Zertifizierte Dokumente zu erstellen und zu validieren, findet diese Ziffer Anwendung. 14.12.1 Zertifizierte Dokumente und Zertifizierungsdienste. Ein "Zertifiziertes Dokument" ist eine PDF-Datei mit einer digitalen Signatur die (a) die Zertifizierungsfunktion der Software, (b) ein Zertifikat und (c) einen "privaten" Verschlüsselungsschlüssel verwendet, der dem "öffentlichen" Schlüssel im Zertifikat entspricht. Die Erstellung eines zertifizierten Dokuments erfordert dass Sie vom autorisierten Zertifizierungsdienstanbieters ein Zertifikat erhalten. Der "Zertifizierungsdienstanbieter" ist ein unabhängiger Drittanbieter, wie unter http://www.adobe.de/security/partners_cds.html aufgelistet. Die Validierung eines zertifizierten Dokuments erfordert den Zertifizierungsdienst des Zertifizierungsdienstanbieters. "Zertifizierungsdienste" sind Dienste, die von Zertifizierungsdienstanbietern bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere (a) Zertifikate, die von dem Zertifizierungsdienstanbieter zur Verwendung der Zertifizierungsfunktion der Software herausgegeben wurden, (b) Dienste im Zusammenhang mit der Herausgabe von Zertifikaten und (c) andere Dienste im Zusammenhang mit Zertifikaten, insbesondere Verifizierungsdienste. 14.12.2 Zertifizierungsdienstanbieter. Obwohl die Software Funktionen für die Erstellung und Validierung von zertifizierten Dokumenten enthält, werden die zur Verwendung dieser Funktionen notwendigen Zertifizierungsdienste nicht von Adobe zur Verfügung gestellt. Der Erwerb und die Verfügbarkeit des Zertifizierungsdienstes sowie die Verantwortung dafür betreffen allein das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Zertifizierungsdienstanbieter. Bevor Sie auf ein zertifiziertes Dokument, eine mit diesem verbundene digitale Signatur und/oder damit im Zusammenhang stehende Zertifizierungsdienste vertrauen, müssen Sie zuerst die entsprechende Ausstellererklärung sowie diesen Vertrag durchlesen und ihnen zustimmen. Die "Ausstellererklärung" umfasst die Geschäftsbedingungen, zu denen der Zertifizierungsdienstanbieter die Zertifizierungsdienste anbietet (siehe Links unter http://www.adobe.de/security/partners_cds.html), insbesondere z.B. Bezugsverträge, Vereinbarungen mit vertrauenden Parteien, Zertifizierungsrichtlinien und Geschäftsgepflogenheiten, sowie Ziffer 14.12 dieses Vertrages. Indem Sie ein zertifiziertes Dokument unter Verwendung eines Zertifizierungsdienstes validieren, geben Sie Ihre Zustimmung dazu, dass (a) das zum digitalen Signieren eines zertifizierten Dokuments verwendete Zertifikat zum Zeitpunkt der Überprüfung widerrufen werden kann, wodurch die digitale Signatur auf dem zertifizierten Dokument gültig zu sein scheint, obwohl dies tatsächlich jedoch nicht der Fall ist, (b) die Sicherheit und Integrität eines zertifizierten Dokuments aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterzeichners des zertifizierten Dokuments, des entsprechenden Zertifizierungsdienstanbieters oder eines Dritten gefährdet sein kann und dass (c) Sie die entsprechende Ausstellererklärung gelesen und verstanden haben und daran gebunden sind. 14.12.3 Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Der Zertifizierungsdienstanbieter bietet seine Dienste ausschließlich in Übereinstimmung mit der betreffenden Ausstellererklärung an. DER ZUGRIFF AUF DIE ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ÜBER DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" UND OHNE JEDWEDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN (ES SEI DENN, DIES IST IN DER AUSSTELLERERKLÄRUNG DES ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETERS FESTGELEGT) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE AUF ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ANWENDUNG FINDEN. 14.12.4 Drittbegünstigte. Sie stimmen zu, dass der von Ihnen in Anspruch genommene Zertifizierungsdienstanbieter ein Drittbegünstigter im Sinne dieser Ziffer dieses Vertrags ist und dass dieser Zertifizierungsdienstanbieter berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen. Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen verwenden Sie bitte die Anschriften und Kontaktinformationen, die dem Produkt beiliegen. Adobe, After Effects, Co-Author, GoLive und Version Cue sind eingetragene Marken bzw. Kennzeichen von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Adobe_Audition_Deutsch_02.27.04_10:37